(Heil-)Pädagogisches Handeln als Menschenrechtsbildung

Damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Alltäglichen eingehalten und selbstverständlich umgesetzt werden (siehe Artikel 4 UN-BRK), bedarf es einer kollektiven Grundhaltung des Mitdenkens von Behinderung im Alltäglichen. Diese Grundhaltung stellt sich erfahrungsgemäß oft erst ein, wenn die Beteiligten auch Betroffene sind. Für Nichtbetroffene ist der Umgang mit Behinderung hingegen meist befremdlich.

Behinderung ist nach Jan Weisser eine Erfahrung, die immer dann gemacht wird, wenn durch eine Diskrepanz von Fähigkeiten und Erwartungen eine Irritation auftritt, die sich wiederholt und festigt (Weisser 20015, 20). Für (Heil-)Pädagogisches Handeln und eine entsprechende Orientierung an Dialog – Bindung – Beziehung bedeutet es, das Augenmerk auch auf Reflexionsprozesse zu legen, die zum dialogischen Umgang mit Irritation befähigen. Hier gibt es interessante Parallelen zu aktuellen bildungswissenschaftlichen Diskursen über die Anforderungen an Bildung im 21. Jahrhundert, die auf sich verändernde Gesellschaften und ihre Herausforderungen ausgerichtet sein muss. Die Anerkennung und der Umgang mit menschlicher Verletzlichkeit und begrenzten Ressourcen wird zunehmend Thema für alle Menschen sein und kann dazu beitragen, unsere Gesellschaft solidarischer zu gestalten.

Referentin Prof. Dr. Simone Danz