Das SGB VIII ist der zentrale rechtliche Bezugspunkt von Leistungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Fragen der Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung und der (stationären und ambulanten) Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind hier verortet. Der Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtslage des SGB VIII und bezieht dabei das Vertragsrecht mit ein, das die Grundlagen für eine gute (fachliche und wirtschaftliche) Zusammenarbeit zwischen Anbietern von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen auf der einen Seite und den öffentlichen Leistungsträgern (Jugendämter) auf der anderen Seite schafft. Zudem wird, abhängig vom Fortgang des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens, die anstehende Reform des SGB VIII thematisiert. Das Stellen von Fragen im Chat ist möglich.

Referent:
Rüdiger Meier

Termin:
13.11.2020 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr