Rüdiger Meier ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dornheim in Hamburg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Kinder- und Jugendhilferecht. Rüdiger Meier berät und vertritt freie Träger/Leistungsanbieter in allen Bereichen des SGB VIII, so auch in der Verhandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, in Schiedsverfahren und im Aufsichtsrecht. Zudem ist Rüdiger Meier seit vielen Jahren sowohl als Referent als auch beratend für den BHP tätig

Referent von
SGB VIII im Fokus – Aktueller Stand des Leistungs- und Vereinbarungsrechts in der Kinder und Jugendhilfe