Rechtsanwalt Hohage ist Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht. Er ist seit 1997 Partner der Kanzlei Hohage, May und Partner und berät seit über 20 Jahren Leistungserbringer, Betroffene und Angehörige sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Leistungserbringer- und Vertragsrecht

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Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem neuen Bundesteilhabegesetz