Aufgrund der im Gesetz verstärkten Leistungssteuerung durch die Träger der Eingliederungshilfe nimmt die Bedeutung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX sowohl im ambulanten Bereich als auch in den besonderen Wohnformen und den WGs deutlich zu. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird über die neuen Prüfmöglichkeiten des Trägers der Eingliederungshilfe und den Kürzungsvorschriften finanziell relevant. Über das Teilhabe- und Gesamtplanverfahren wird den Leistungserbringern viel genauer als bisher vorgegeben, welche Leistungen sie zu erbringen haben. Zudem werden die Leistungserbringer in etlichen Bundesländer bei der Bedarfsfeststellung nicht beteiligt.

Themen:

  • Verhältnis von Teilhabe- und Gesamtplanverfahren zur Leistungsvereinbarung
    • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
    • Notwendige Inhalte der Leistungsvereinbarungen
  • Verhältnis von Eingliederungshilfe und betreuerischen Pflegeleistungen im ambulanten Bereich der Eingliederungshilfe und Bedeutung für die Leistungsvereinbarungen
  • Prüfungsrechte bzgl. der Leistungsvereinbarung und Kürzung der Vergütung
  • Grundzüge des Schiedsstellenverfahrens

Referent:
Reinhold Hohage
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Termin:
26.11.2020 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr