Mittwoch 17.11.2021, 17.00-18.30 Uhr

Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege des SGB XI und zur Hilfe zur Pflege des SGB XII bestanden bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und des Pflegestärkungsgesetzes. Vor allen Dingen der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die mit dem BTHG einhergehenden Veränderungen haben die Schnittstelle in ihrer Komplexität vertieft. Pflege und Eingliederung finden lebensweltbezogen statt und können daher oft nur im Einzelfall abgegrenzt werden – Eine eindeutige Zuordnung der Leistungen ist nicht möglich. Der Vortrag bietet Impulse zu diesen aktuellen Abgrenzungsfragen. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Chancen im Rahmen einer umfassenden Bedarfserhebung bestehen können und wie Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit eine größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht werden kann.

Referentin: 
Konstanze Rothe