Kernaussagen zum DenkRaum 10

„Kinderrechte in die Praxis!“

Grundlagen, Reflexion und Praxis
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den international meist anerkannten Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.
In der UN-Kinderrechtskonvention sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als Träger_innen von Menschenrechten.
Deutschland hat sich mit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 verpflichtet, die Kinderrechte entsprechend der Konvention zu schützen und umzusetzen. Aber was bedeutet das für die pädagogische Praxis?
Der DenkRaum möchte sich genau mit dieser Fragestellung befassen und mit den Teilnehmenden über Praxisbeispiele austauschen.

Referentin: Judith Feige