– Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG –

DenkRaum 3

Datum: 03.06.2023
Uhrzeit: 11:00–13:00Uhr

Referent: Prof. Dr. Harry Fuchs

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beinhaltet im Kern eine Novellierung und Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) von 2001, ohne dessen Ziele zu verändern. Das SGB IX sollte schon 2001 u. a. unterschiedliches Bundesrecht, das sich mit der Eingliederung behinderter Menschen befasst, harmonisieren und eine möglichst einheitliche Leistungserbringung aller Rehabilitationsträger für das gesamte Bundesgebiet gewährleisten, um Ungleichbehandlungen der Betroffenen zu vermeiden und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet beitragen.

Die unterschiedlichen Trägerstrukturen der Eingliederungshilfe (Länder, Landesämter, Kommunen, Kommunale Dachverbände, Landschaftsverbände, Bezirke, Mischformen nach Zielgruppen – Erwachsene oder Minderjährige -, örtliche oder überörtliche Träger) bewirken eine Vielzahl unterschiedlicher Kulturen, Organisationsformen, Verwaltungsverfahren und

Praktiken mit z. T. subtil unterschiedlichen Folgen für die Leistungsberechtigten, insbesondere bei der Beurteilung der Leistungsansprüche und des Leistungsumfanges.

Das gilt auch für heilpädagogische Leistungen und die Frühförderung. Der DenkRaum befasst sich am Beispiel dieser Leistungen und des Anspruchs auf Assistenzleistungen mit

den Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung, auch mit der Frage, inwieweit ihr durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) postuliertes Recht auf Selbstbestimmung (Freiheit, eigene Entscheidungen treffen zu können) gewahrt wird.