Barrierefreiheit ist in aller Munde. Informationsmedien streben sie an, ebenso wie Tagungszentren, Kommunen und viele andere mehr. Was genau damit gemeint ist, bleibt jedoch häufig unklar.

Barrierefreiheit wird in der UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 9 ausformuliert und verpflichtet die Vertragsstaaten, „geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten“.

Dieses wichtige Ziel stellt hohe Ansprüche und bedarf aus dem Grund einer differenzierten Betrachtung, um es nicht der Gefahr bloßer Trendverfolgung und eines inflationären Wortgebrauchs auszusetzen.

Barrierefreiheit lässt sich aus einer nutzungsorientierten Perspektive unter baulichen, kommunikationsbezogenen, bewusstseins- und rollenbezogenen sowie finanziellen Gesichtspunkten betrachten. Seitens der Anbietenden werden Aufgabe, Auftrag sowie die Zielgruppe in die Überlegungen und Umsetzung einbezogen.

Der Gedanke zielgruppenspezifischer Barrierefreiheit kann Irritationen auslösen. Im Verlauf des DiskussionsRaums soll das Ziel der Barrierefreiheit unter verschiedenen Gesichtspunkten erörtert werden. Folgende Fragestellungen sind möglich:

  • Ist es für Akteurinnen und Akteure wie Unternehmen, Verbände und Organisationen legitim, sich auf den Abbau bestimmter Barrieren (bspw. bauliche) zu konzentrieren und damit den Abbau von Barrieren zu priorisieren?
  • Wie kann das Leitprinzip der Effizienz, dass die Identität einer kapitalistischen Marktwirtschaft prägt, mit der Umsetzung von Barrierefreiheit sinnvoll in Verbindung gebracht werden?
  • Ist vollkommene Barrierefreiheit, also der gleichberechtigte Zugang (s. o.) für alle Menschen zu allen öffentlichen Angeboten, möglich? Was bedeutet gleichberechtigter Zugang bzw. welche Aufträge lassen sich daraus ableiten? Wie sehr dürfen Aufgabe und Auftrag eine Umsetzung von Barrierefreiheit leiten?
  • Welche Schwierigkeiten und Hindernisse sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit verbunden? Können Bedarfe der einen Person zur Barriere für die andere werden (ebene Strecken vs. fehlende Strukturierung von Wegen; Kosten der Umsetzung vs. erhöhte Teilnehmergebühren)?

Werden Menschen einer Selbstverantwortung zur Selbstsorge enthoben, wenn besonderen Bedarfe nicht mehr kommuniziert werden müssen?

Diskutierende (angefragt): 

  • Prof. Dr. Thorsten Burger | Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof. Dr. Simone Danz | Evangelische Hochschule Ludwigsburg
  • Jürgen Dusel | Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
  • Ramon Lutter | Geschäftsführer gGmbH „Lebenshilfe“ Wohnstätten Barnim

Moderation: Prof.‘in Dr. Wiebke Falk