Kinder, Jugendliche oder Eltern mit Behinderungen – inwiefern eröffnet das BTHG Raum für familiäre Hilfebedarfe?

Das BTHG gilt weitgehend als Erwachsenengesetz, waren doch die Hilfeperspektiven von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im parallelen Gesetzgebungsprozess zur Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ausgelagert, der vorerst gescheitert ist. Das BTHG adressiert somit die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe in ihrer Leistungsverantwortung für junge Menschen mit Behinderungen gleichermaßen. Für gelingende Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie Eltern mit Behinderungen ist jedoch besonders zentral, ihre Hilfebedarfe nicht ausschließlich im Kontext der Behinderung wahrzunehmen, sondern insbesondere auch die jeweiligen familiensystemischen Aspekte mitzudenken und in die Hilfegestaltung einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund wird in diesem DenkRaum die Frage im Zentrum stehen, inwiefern das BTHG diesen besonderen Hilfebedarfen von jungen Menschen sowie Eltern mit Behinderung gerecht wird.

Referentin: Lydia Schönecker